Paketabgabe beim Nachbarn – was zu beachten ist

Die Paketabgabe beim Nachbarn wird von vielen Online-Käufern als Erleichterung wahrgenommen. Denn wie dieses Beispiel zeigt, gibt es große Online versender, die nicht verstehen, wenn die Lieferadresse wo anders ist. Es gibt die Möglichkeit Packstationen zu nutzen, es in die Firma liefern zu lassen, oder eben das paket beim Nachabrn abholen. Das wirft aber eine Frage auf: Ab wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen? Denn es kann ja gut sein das man den Nachbarn ein paar Tage nicht sieht, verringert sich dann die zeit des Widerrufs?

14tägige Widerrufsfrist

Wenn Sie Ware im Internet bestellen, steht Ihnen in aller Regel ein Widerrufsrecht zu. Hierfür müssen Sie innerhalb von 14 Tagen Ihre Vertragserklärung in Textform widerrufen. Die Frist beginnt, neben der Pflicht zur Erfüllung diverser Informationspflichten, auch „nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger“.

Ob die Frist damit auch zu laufen beginnt, wenn der Nachbar ein Paket entgegennimmt, hatte nun das AG Winsen (U. v. 28.6.2012, 22 C 1812/11) zu entscheiden.

Lesen Sie hier Details die Trusted Shops zusammengefasst hat:

Nachbar als Empfänger?

In dem Fall hatte ein Verbraucher Ware im Wert von fast 400 Euro online geordert. Diese wurde bei einer Nachbarin abgeben und von dieser erst eine Woche später übergeben. Der Verbraucher widerrief anschließend den Vertrag, der Online-Händler vertrat aber die Auffassung, dass die Widerrufsfrist bereits abgelaufen sei, da diese mit der Paketannahme der Nachbarin begonnen hätte. Dem widersprach das Amtsgericht Winsen.

Zugang im eigenen Haushalt

Sie müssen die Ware so erhalten, dass sie innerhalb Ihres Organisationsbereiches liegt und Sie die Möglichkeit haben, die Ware so zu untersuchen und zu prüfen, dass sie entscheiden können, ob Sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen oder nicht.

Dies setzt regelmäßig einen Zugang in den Haushalt des Empfängers voraus. Damit sind z.B. auch Mitbewohner oder andere Familienmitglieder umfasst. Solange das Paket aber bei einem Nachbarn ist, ist eine Untersuchung nicht möglich, daher beginnt die Widerrufsfrist auch nicht laufen.

Bevollmächtigung des Nachbarn

Etwas anderes kann aber gelten, wenn der Nachbar von Ihnen bevollmächtigt worden ist

„Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Empfänger einen bestimmten Nachbarn bevollmächtigt hat, für ihn Sendungen entgegenzunehmen und damit eingestehen will, dass die Sache ihm als zugestellt gilt (§ 171 ZPO), wobei der Vertreter eine schriftliche Vollmacht vorzulegen hätte.

Ein Indiz für eine Bevollmächtigung wäre, dass der Empfänger mit dem Nachbarn vereinbart hat, was der Nachbar bei wichtigen fristgebundenen Sendungen zu tun hat (und tun darf) und ggf. wie der Nachbar ihn bei wichtigen Sendungen erreichen kann, damit der Empfänger kurzfristig auf die Sendung Zugriff hat.“

Ein Nachbar, der, wie im entschiedenen Fall, lediglich ein Paket annimmt, ist nicht bevollmächtigt.

„Dieser Nachbar will sowohl zur Entlastung des Lieferunternehmens auftreten, damit dieses nicht erneut erscheinen muss, als auch als Service für den Empfänger, dass jener die Sache bald entgegennehmen kann und nicht erst, wenn das Lieferunternehmen wieder erscheint oder wenn der Empfänger Zeit hat, zur Abholung  zur Postagentur zu fahren.  Ein solcher Nachbar […] will und soll nicht als Bevollmächtigter des Empfängers auftreten, […]“

Für Verbraucher vorteilhaft

Dieses Urteil ist vorteilhaft für alle Verbraucher, da sie ansonsten das Risiko trügen, dass das Paket bei einem Nachbarn abgegeben wird, welcher dann beispielsweise in den Urlaub fährt. Da es der Händler in der Hand habe, bei dem von ihm gewählten Paketdienst sicherzustellen, dass keine Abgabe bei Dritten erfolgt, legt das Gericht ihm auch den Nachteil auf, dass der Beginn der Widerrufsfrist sich durch eine Abgabe beim Nachbarn verzögert.

Übrigens: Auch die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht erst dann auf Sie über, wenn diese in Ihrem Besitz ist.

Also, keine Panik wenn der Nachbar nicht gleich anzuteffen ist!

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Autor

Sebastian

Ich interessiere mich für eCommerce-Themen, vor allem im Zusammenhang mit dem Shopsystem Magento Commerce sowie alles rund um Web-Entwicklung und den damit verbundenen Möglichkeiten.

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