Umsetzung des Button-Gesetzes

Das am 1. August 2012 in Kraft getretene Gesetz soll Kostenfallen im Internet bekämpfen. Damit unterliegt der Checkout-Prozess, also die Bestellabwicklung sowie der finale Bestellbutton nun einer gesetzlichen Regelung. Somit sind nur noch bestimmte Bestell-Buttons zulässig. In unserem Ratgeber stellen wir unzulässige und zulässige Buttonbezeichnungen vor:

Zulässige Beschriftungen sind:

  • „kostenpflichtig bestellen“
  • „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“
  • „kaufen“

Nicht zulässig sind hingegen:

  • „Anmeldung“
  • „Weiter“
  • „Bestellen“
  • „Bestellung abgeben“

In unserem Ratgeber gehen wir detailierter auf das Button-Gesetz ein.

Weiterführende Informationen wie Musterseiten aussehen die Button-Gesetz konform sind und den genauen Gesetzestext gibt es im Shopbetreiber-Blog, bei ZDnet und bei Heise.

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Autor

Sebastian

Ich interessiere mich für eCommerce-Themen, vor allem im Zusammenhang mit dem Shopsystem Magento Commerce sowie alles rund um Web-Entwicklung und den damit verbundenen Möglichkeiten.

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